Behandlungskosten und Bezuschussungen
Psychotherapie
Sozialversicherung der Selbständigen & Versicherung öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Für SVS- Versicherte (vormals SVA und SVB) und BVAEB- Versicherte (vormals BVA und VAEB) beträgt der Selbstbehalt für eine eine Einheit (50 Minuten direkte Sitzungszeit) € 80.
(Bezuschussung: € 40 + Selbstbehalt € 80 = Gesamthonorar € 120)
Österreichische Gesundheitskasse
Für Versicherte der ÖGK beträgt der Selbstbehalt für eine Einheit (50 Minuten direkte Sitzungszeit) € 92.
(Bezuschussung € 28 + Selbstbehalt € 92 = Gesamthonorar € 120.)
Kassenplätze Graz
Für 2024 und 2025 stehen leider keine Kassenplätze mehr zur Verfügung.
Paartherapie
Die Kosten für eine Einheit (90 Minuten) liegen bei € 240.
Paartherapie wird von den Krankenkassen nicht bezuschusst.
Supervision
Die Kosten für eine Einheit (50 Minuten direkte Sitzungszeit) liegen bei € 120.
Selbsterfahrung
Die Kosten für eine Einheit (50 Minuten direkt Sitzungszeit) liegen bei € 120.
Selbsterfahrung ist anrechenbar u.a. für folgende Ausbildungen:
Klinischen PsychologIe, Gesundheitpsychologie, Lebens-und Sozialberatung, Psychotherapeutisches Propädeutikum, Vorerfahrung für Fachspezifikum Integrative Gestalttherapie;
Psychotherapie bei Kindern- und Jugendlichen
Der Selbstbehalt für eine Einheit liegt zwischen € 31,50 und € 72.
Diese große Spanne ergibt sich aus den unterschiedlichen Bezuschussungsmöglichkeiten. Zunächst kann bei vorliegen einer psychischen Erkrankung über die jeweilige Krankenkasse ein Zuschuss beantragt werden (zwischen € 28 und € 40).
Darüber hinaus kann über die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde des Landes Steiermark eine zusätzliche Bezuschussung von € 28,50 im ersten Behandlungsjahr, € 21,80 im zweiten Behandlungsjahr beantragt werden.
(„Präventivhilfen“ gemäß § 14 StKJHG-DVO für die Psychotherapie § 16 StKJHG-DVO)
In manchen Fällen wird vom Land Steiermark auch das volle Honorar für Psychotherapie übernommen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert gewöhnlich ebenfalls 50 Minuten (direkte Sitzungszeit) und ist kostenpflichtig.
Absageregelung
Ich bitte, vereinbarte Termine so bald wie möglich abzusagen. Spätestens jedoch 24 Stunden davor. Für nicht abgesagte, verbindlich vereinbarte Termine wird das vereinbarte Stundenhonorar verrechnet.